Und hier kommt noch eine Besonderheit für die Mitglieder des WLV:
Es fallen pro Rechtsfall 150,00 € Kosten an. Den Betrag zahlen gem. der Rechtsschutzordnung je zur Hälfte der Dachverband VKM-RWL und die Mitglieder aller angeschlossenen Verbände, die diesen Rechtsschutz in Anspruch nehmen, als Eigenbeteiligung.
Der Vorstand des WLV hat jedoch beschlossen, diesen zu zahlenden Mitgliedsanteil an die WLV-Mitglieder zu erstatten. Im Beitrag unserer Mitglieder ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung enthalten!